Manuela Weber | Engagiert |
Persönlich | Kompetent |
Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Energieausweises:
Der Energieverbrauchsnachweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes in den drei zurückliegenden Jahren. Dieser Verbrauch wird witterungsbereinigt erfasst und ist sehr stark vom individuellen Nutzerverhalten in dem entsprechenden Zeitraum abhängig. Ein persönlicher Termin ist in der Regel nicht notwendig.
Der Energiebedarfsausweis errechnet einen theoretischen Energiebedarf für das Gebäude und legt hierbei den durchschnittlichen Nutzer zu Grunde. Berücksichtigt hierbei werden unter anderem Art und Form des Gebäudes, das Baujahr, die Dämmung und die Haustechnik Ein persönlicher Termin ist in der Regel notwendig.
Wurde der Bauantrag für Ihr Wohngebäude VOR dem 01. November 1977 gestellt, MÜSSEN Sie einen Energiebedarfsausweis beantragen außer
- Ihr Gebäude hat schon bei Baufertigstellung das „Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554)
„oder wurde durch spätere Änderungen mindestens auf dieses Niveau gebracht.
Wurde Ihr Bauantrag nach dieser Frist eingereicht, können Sie zwischen den Ausweisarten frei wählen.
Der Unterschied liegt auf den ersten Blick ganz klar im Preis. Der Energiebedarfsausweis erfordert in der Regel die Begutachtung der Immobilie durch einen Fachmann, während der Energieverbrauchsnachweis nur anhand Ihrer Heizkostenabrechnung ermittelt wird. Je nach Gebäudeart kann dennoch die „teurere“ Variante Sinn machen, sie ermöglicht zum Beispiel Investoren einen besseren Vergleich.
Ansprechpartner sind unter anderem der eigene Energieversorger, Ihr Schornsteinfeger oder ein Energieberater.
Auch im Internet finden sich diverse Anbieter.
( *Diese Erklärung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für Vollständigkeit und Richtigkeit weder in Teilen noch im Ganzen wird keine
Haftung übernommen. Zitate sämtlichst aus http://www.enev-2014.info/text-enev-2014.php )